Zulassung
Hier erfährst du die wichtigsten Eckpunkte, damit Dein Airride-System zulässig wird und bleibt.
1. Papiere, Papiere, Papiere
Ohne Dokumente, Unterlagen oder Papiere geht im Straßenverkehr fast nichts mehr. Egal ob Führerschein, Prüfbericht für die Hauptuntersuchung, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Steuer-Formular & Co. die Papierflut ist überall präsent. Das gleiche gilt für den Bereich der Zulassung von Zubehörteilen. Jeder Individualist im Straßenverkehr kennt das berühmte Teilegutachten, die ABE oder ein Festigkeitsgutachten.
Die einfachste Lösung von Anfang an Ärger und Stress zu vermeiden ist ein Airride-System zu kaufen, das mit einem gültigen Teilgutachten für das dazu passende Fahrzeug ausgeliefert wird. Achtet unbedingt darauf, welche Auflagen & Hinweise dort erwähnt werden. Sind z.B. Federwegbegrenzer erforderlich, müssen diese vom Hersteller mitgeliefert werden. Nicht selten werden diese aus Kostengründen weggelassen ("verbaut ja eh keiner") und bei späteren Reklamationen (z.B. aufgescheuerte Luftbälge, undichte Schwingungsdämpfer) als Grund für Schäden oder Fehlfunktionen vorgeschoben.
Durch das Teilegutachten wird sichergestellt, dass alle Komponenten irgendwann einmal in Kombination an genau diesem Fahrzeugtyp geprüft und für sicher befunden wurde. Solange die Auflagen und Hinweise eingehalten wurden und das Fahrwerk an sich fachgerecht montiert wurde (dazu zählen im Übrigen auch eine Fahrwerksvermessung und die spannungsfreie Fixierung der Fahrwerkslenker auf der neuen Fahrhöhe!) kann das Fahrwerk dann durch TÜV, DEKRA oder einer anderen Überwachungs-organisation "eingetragen" werden, also eine sog. Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO durchgeführt werden.